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Finanzielle Unterstützung der REMINEX durch den Rhein-Kreis Neuss

Anfrage zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.02.2004
Wir wissen, dass wegen der Kurzfristigkeit keine Beantwortung zu erwarten ist, erbitten jedoch eine kurze mündliche Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage. Weitergehende Informationen erbitten wir für unsere Beratungen am 30. Januar 2004.
Eine eingehende schriftliche Beantortung erbitten wir jedoch im Rahmen der Beantwortung unserer weiteren Fragen zum Haushalt gebenenfalls auch spätestens zum Kreisausschuss am 25. Februar 2004:
Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt regelmäßig anteilig die Defizite der Firma REMINEX GmbH, an der der Kreis mit 16,67% beteiligt ist.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN stellt dazu folgende Fragen:
1.) Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich bei der Gesellschaft REMINEX GmbH um ein Unternehmen handelt, dessen überwiegender Geschäftszweck die entgeltliche Wirtschafts- bzw. Unternehmensberatung ist ? (Bitte mit Begründung)
2.) Nach eigenen Angaben (siehe Westdeutsche Zeitung vom 10.1.2004) hat das Unternehmen rund 200 Kunden. Wie viele der REMINEX GmbH - Kunden insgesamt kommen aus dem Rhein-Kreis Neuss?
3.) Die Gründung und Bezuschussung einer privatrechlichen Firma als kommunale Gebietskörperschaft setzt einen öffentlichen Zweck voraus.
Wie ist der öffentliche Zweck im Falle der Firma REMINEX GmbH genau gefasst ?
Bewertet die Verwaltung die Durchführung von entgeltlichen Unternehmensberatungen als „öffentlichen Zweck“?
4.) Auslandsmessen: Im Rahmen der Beteiligung der Firma REMINEX GmbH und der REMINEX GmbH - Kunden auf der Fachmesse Miljöteknik / Schweden, im September 2001, hat sich die Firma REMINEX-GmbH vom Land fördern lassen (und am Förderverfahren durch Personalunion Geschäftsführer REMINEX GmbH / Geschäftsführer Außenwirtschaft der IHK Mittlerer Niederrhein vermutlich auch mitgewirkt).
Nach den Richtlinien des Landes NRW ist eine Förderung im Rahmen des Kleingruppen - Messeprogramms jedoch ausgeschlossen, wenn eine Maßnahme bereits aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst wird.
Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Zuschüsse zu nicht näher spezifizierten Aktivitäten der Firma REMINEX GmbH als anteilige Bezuschussung derjenigen Aktivitäten zu werten ist, die nicht unter Unternehmensberatung fallen und die genannte Förderung der o.g. Messebeteiligung damit eine unzulässige Doppelbezuschussung darstellt? (mit Begründung)
5.) Im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in NRW muss die Verwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip prüfen (und überwachen), ob der öffentliche Zweck von diesem Unternehmen mindestens so gut, wie von Privatunternehmen erfüllt werden kann. Wurde geprüft, dass diejenigen Aspekte, die unter einen öffentlichen Zweck fallen, von der im vorliegenden Fall tätigen Unternehmensberatung in öffentlichem Besitz (hier Reminex GmbH) besser erfüllt wurde als von einer privaten Unternehmensberatung?
6.) Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen wird in der Fachliteratur normalerweise unter dem Aspekt der Entlastung kommunaler Haushalte diskutiert. (s. hierzu z.B. Faber, Angela, Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 12, 2004, S. 761: „Gerade in Zeiten knapper Kassen können kommunale Unternehmen eine relativ ergiebige Quelle zur Deckung der kommunalen Haushaltsdefizite darstellen.”).
Im vorliegenden Falle sind demgegenüber Defizite auszugleichen, obschon die Firma REMINEX GmbH gegenüber Außenwirtschaftsberatungsunternehmen in privatem Besitz und Management erhebliche Wettbewerbsvorteile hat:
- Erhebliche Öffentlichkeit durch die Kammerzeitschrift
- Öffentlichkeit im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit
- Subventionierung der Startphase mit Mitteln, die privaten Unternehmern nicht zur Verfügung
  stehen,
- Ausgleich von Defiziten
- Nutzen der Kammerkontakte durch die Personalunion Geschäftsführer REMINEX GmbH und
  Geschäftsführer Außenwirtschaft bei der IHK Mittlerer Niederrhein,
- 100% ige Subvention der Geschäftsführungskosten REMINEX GmbH durch die IHK Mittlerer
  Niederrhein plus Nutzung von Büroinfrastruktur der IHK Mittlerer Niederrhein,
- Beteiligung des Geschäftsführers der REMINEX GmbH am Bewilligungsverfahren von
  Anträgen der Firma REMINEX im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft des Landes
  NRW in seiner Funktion als Geschäftsführer Außenwirtschaft bei der Kammer,
- Begutachtung von Projekten der privaten REMINEX - Wettbewerber im Rahmen des
  Beratungsprogramms Wirtschaft durch den REMINEX GmbH - Geschäftsführer in seiner
  Funktion als Geschäftsführer Außenwirtschaft der Kammer,
- Führung des Unternehmens ohne unternehmerisches Risiko.
Trotz dieser Wettbewerbsvorteile gegenüber Privatunternehmern werden keine Gewinne erwirtschaftet. Das Unternehmen REMINEX GmbH wurde 1996 gegründet und hat nach eigenen Angaben mittlerweile 200 feste Kunden. Bei der Übernahme eines Defizites der REMINEX kann also nicht von Startkosten, sondern von durchgängigem unternehmerischen Misserfolg gesprochen werden.
Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die genannten Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Firma REMINEX GmbH bei gleichzeitigem durchgängigen Defizit belegen, dass eine ordnungsgemäße rechtliche  Prüfung nach dem Subsidiaritätsprinzip hätte ergeben müssen, dass die Firma REMINEX GmbH jedweden öffentlichen Zweck nicht - wie vorgeschrieben - mindestens genau so gut erfüllt, wie beispielsweise private Außenwirtschafts - Beratungsbüros, die über Jahre am Markt erfolgreich tätig sind?
7.) Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass das Dreisäulenmodell zur Außenwirtschatftsförderung:
- Deutsche Auslandshandelskammern,
- Handels- bzw. Wirtschaftsabteilungen der Deutschen Botschaften,
- Serviceleistungen der „Bundesagentur für Außenwirtschaft”
  (öffentlich - rechtliche Unterstützung der Auslandsaktivitäten)
  kombiniert mit den (teilweise durch Förderprogramme der Länder und des Bundes
  unterstützen   Einsatzes von) unternehmerisch ausgerichteten
- Außenwirtschaftsberatern / -beratungsgesellschaften
  die strukturell beste Förderung für Deutsche Unternehmen darstellt?
Falls ja: Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass bei der Erbringung der Leistungen der Unterstützung deutscher Unternehmen im Auslandsgeschäft durch privatrechtliche Unternehmen das Wettbewerbsprinzip / Erfolgsprinzip der Leistungserbringer höchste Priorität hat?
Wie schätzt die Verwaltung diesbezüglich die Leistungen der Firma REMINEX GmbH im Vergleich zu marktwirtschaftlich ausgerichteten Außenwirtschaftsberatungen ein?
8.) Teil die Verwaltung die Auffassung, dass die beschriebene vielfache Subventionierung der Firma Reminex GmbH einen negativen Einfluss auf die Entwicklung von rein unternehmerisch geführten Aussenwirtschaftsberatungsgesellschaften (mit negativen Folgen für die Entwicklung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen einerseits und die Zahlung von u.a. Gewerbesteuern andererseits) hat?
Der Rheinkreis Neuss übernimmt regelmäßig anteilig die Defizite der Firma REMINEX GmbH, an der der Kreis mit 16,67% beteiligt ist.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt dazu folgende Fragen