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Hat die REMINEX GmbH gegen Landesförderrecht verstoßen?

Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW des Landtagsabgeordneten
Oliver Keymis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2004
Im Jahr 1996 haben die IHK Mittlerer Niederrhein, der Kreis Neuss, der Kreis Viersen sowie die Städte Mönchengladbach, Krefeld und Neuss die „Region Mittlerer Niederrhein Exportförderung (REMINEX) GmbH“ gegründet. Ziel der REMINEX GmbH war und ist es, die Außenwirtschaftsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen dieser Region zu fördern und diese dabei ergänzend zu den Leistungen der IHK und der kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen individuell zu begleiten.
Aktuell haben die Gesellschafter der REMINEX GmbH beschlossen, das Aufgabenspektrum der Gesellschaft um die Säulen Standortmarketing und Existenzgründungen zu erweitern. Im Sinne dieser Aufgabenerweiterung soll die REMINEX GmbH in Rhein-Links Wirtschaftsförderungs GmbH umbenannt werden.
Zudem hat die REMINEX GmbH/Rhein-Links Wirtschaftsförderungs GmbH die Trägerschaft der Regionalagentur für den IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein im Rahmen der neu ausgerichteten Regionalisierten Struktur- und Arbeitsmarktpolitik des Landes übernommen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Kunden der „REMINEX GmbH “ haben in der Vergangenheit Zuschüsse im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW) erhalten. Gemäß Ziffer 4.4. der Richtlinien des BPW setzt dies voraus, dass das mit der Beratung beauftragte Unternehmen – in diesem Fall also die REMINEX GmbH – seinen überwiegenden Geschäftszweck auf die entgeltliche Wirtschafts- und Unternehmensberatung ausgerichtet hat. Einer Antwort der Kreisverwaltung Neuss auf eine Kleine Anfrage im Kreistag Neuss vom 22. Januar 2004 ist jedoch zu entnehmen, dass der Hauptzweck der REMINEX GmbH eben nicht in der entgeltlichen Wirtschafts- und Unternehmensberatung liegt. Bedeutet dies, dass die an Kunden der REMINEX GmbH geflossenen BPW-Zuschüsse ohne Vorliegen der erforderlichen Fördervoraussetzungen erfolgt sind?
2. Wenn ja, hat das Land NRW eine Möglichkeit, diese Zuschüsse zurückzufordern und können hiervon betroffene Unternehmen gegenüber der REMINEX GmbH diesbezüglich einen Haftungsanspruch geltend machen?
3. Wie bewertet die Landesregierung, dass die REMINEX GmbH in Verbindung mit einem Förderprogramm als Berater tätig geworden ist, das eine Ausrichtung des Beraters als entgeltliche Wirtschafts- und Unternehmensberatung vorschreibt, mit Blick auf § 107 Gemeindeordnung NRW?
4. Der Geschäftsführer der REMINEX GmbH ist gleichzeitig Leiter der Abteilung Außenwirtschaft bei der IHK Mittlerer Niederrhein. Gemäß Ziffer 4.3. der Richtlinien des  BPW muss vor der Antragstellung ein so genanntes Kontaktgespräch geführt werden, an dem das antragstellende Unternehmen, der Berater und ein Vertreter der IHK in der Funktion als Programmkontaktstelle teilnehmen. Bedeutet dies, dass bei Anträgen, bei denen die REMINEX GmbH als Berater fungiert hat, die von Trägerseite abzugebende Stellungnahme von der gleichen Institution bzw. Person vorgenommen wurde, welche die Geschäftsführung der REMINEX GmbH stellt bzw. innehat?
5. Die REMINEX GmbH unterstützt kleine und mittlere Unternehmen auch bei  Auslandsmesseauftritten – z. B. im Rahmen des Kleingruppenprogramms. Dabei hat die REMINEX GmbH in Verbindung mit der Fachmesse Miljötenik in Schweden im Jahr 2001 die Gruppensprecherfunktion ausgeübt. Hat das Land NRW in diesem Zusammenhang Fördermittel unmittelbar an die REMINEX GmbH gezahlt?
  Oliver Keymis MdL