BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rhein-Kreis Neuss
Schulstr. 1
41460 Neuss
Kreistagsfraktion:
T 02131 166681
F 02131 166683
Kreisverband:
T 02131 166647
F 02131 166683
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rhein-Kreis Neuss
Schulstr. 1
41460 Neuss
Kreistagsfraktion:
T 02131 166681
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T 02131 166647
F 02131 166683
KTF: Anfrage im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 27.05.10
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KTF: Pressemitteilung 19.03.2009
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Antrag im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 04.12.2008
1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zielgruppengerechtes Beratungs- und Informations-konzept zum Energiesparen in armen Haushalten zu entwickeln. Dabei werden Träger wie die Verbraucherberatung, die Mieterschutzvereine, die Sozialberatungen und die Umwelt-verbände einbezogen.
KTF: Antrag im Kreisausschuss am 15.10.2008 Antrag: Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt nach Wegfall der bisher durch das Land NRW gezahlten Anteilfinanzierung die Nachfolgefinanzierung der örtlichen Arbeitslosenberatungsstelle in Höhe von ca.12.500 Euro für 2008 und ab 2009 in einer Höhe von ca. 50.000 Euro.
Pressemitteilung 19.09.08
„Die Arbeitslosenberatungsstelle in Neuss an der Drususallee ist von der Schließung bedroht, da das Land NRW ab 1.10.2008 seinen hälftigen Anteil der Finanzierung einstellen wird. Zwar hat der Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss vorübergehend eine 100 % Finanzierung zugesagt, aber eine Lösung ist das nicht“, betont Fraktions-Chef Erhard Demmer von den Kreis-GRÜNEN.
Pressemitteilung 22.08.2008
"Ein schwarzer Tag für unsere Arbeitslosenberatungsstelle im Rhein-Kreis Neuss“, kritisiert der Kreistagsabgeordnete und sozialpolitische Sprecher Martin Kresse die Entscheidung der CDU und FDP-Mehrheit im zuständigen Fachausschuss des Landtags vom 20. August diesen Jahres. Damit sei eine Weiterfinanzierung mit Landesmitteln über den 30. September 2008 hinaus ausgeschlossen. Im Rhein-Kreis Neuss ist die Beratungsstelle an der Drususallee 81 in Neuss betroffen.
Antrag im Kreisausschuss am 27.02.2008
am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde insoweit stattgegeben, als dass nach Auffassung der Richter die in der Organisation der ARGEn verankerte doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern gegen das Grundgesetz verstößt. Bei Verwaltungsaufgaben müsse zum Beispiel eine klare Zuordnung eines einzigen Trägers gegeben sein. Die Strukturen sollen bis spätestens 2010 neu geregelt werden.